Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte palliative Versorgung.
Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Die im Rahmen dieser Pflege geleisteten Maßnahmen sollen Schmerzen lindern und Patienten die Angst vor dem Tod nehmen. Die Palliativversorgung kann ambulant oder stationär erfolgen – auf beides haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch.
Die Krankenkassen beraten und unterstützen ihre Versicherten bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.