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Verhinderungspflege

„Wir geben Ihnen Unterstüzung bei der Suche zur Verhinderungspflege“

Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege.

Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist (z. B. durch Krankheit oder Urlaub) und eine Vertretung benötigt .

Sie dient der Regeneration und Erholung des Pflegenden und garantiert die Versorgung des Angehörigen in seiner gewohnten Umgebung.

Das können stellvertretend Pflegehilfskräfte, Angehörige, Verwandte, Nachbarn oder Freunde sein.

  • Verhinderungspflege bedarf nicht unbedingt eines Antrages vor der Inanspruchnahme von Leistungen, wenn Pflegebedürftige bereits Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben
  • es ist möglich, Verhinderungspflege rückwirkend geltend zu machen
  • jährliche Kostenübernahme für Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro
  • jährlicher Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege
  • keine Kürzung des Pflegegeldes bei Verhinderungspflege